Freitag
13.04.2007, 00:00
Presserat: «Deutliche Parteinahme» ist erlaubt
Der Schweizer Presserat hat es in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme als «unbenommen» erklärt, eine «deutliche Parteinahme» für Protagonisten in einem Zeitungsartikel zu zeigen.
Das Gremium hat ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat hat es in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme als «unbenommen» erklärt, eine «deutliche Parteinahme» für Protagonisten in einem Zeitungsartikel zu zeigen.
Das Gremium hat deshalb eine Beschwerde abgewiesen, mit der sich eine Konfliktpartei in einem Hausbewohnerstreit gewehrt hatte, den die Ringier-Boulevardzeitung «Blick» aufrollte. Die Zutaten ... weiter lesen