Donnerstag
14.06.2007, 00:00
Vergünstigte Antibabypillen sind unzulässige Werbung
Als «unzulässige Werbung» haben die Behörden die Abgabe von vergünstigten Antibabypillen an Frauen unter 20 Jahren beurteilt, weshalb dem verantwortlichen Pharmaunternehmen verboten wurde, dies weiter zu tun. Die Firma Bayer ... weiter lesen
Als «unzulässige Werbung» haben die Behörden die Abgabe von vergünstigten Antibabypillen an Frauen unter 20 Jahren beurteilt, weshalb dem verantwortlichen Pharmaunternehmen verboten wurde, dies weiter zu tun. Die Firma Bayer Schering Pharma hatte sogenannte Love Cards verteilt, mit denen die jungen Frauen Antibabypillen ... weiter lesen

