Mittwoch
05.09.2007, 00:00
Eingeschränkte Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen
Betroffene müssen nicht jedes Mal neu angehört werden, wenn gegen sie erhobene schwere Vorwürfe wieder publiziert werden. Dies hält der Schweizer Presserat in einer Stellungnahme zu einer Beschwerde fest, die ... weiter lesen
Betroffene müssen nicht jedes Mal neu angehört werden, wenn gegen sie erhobene schwere Vorwürfe wieder publiziert werden. Dies hält der Schweizer Presserat in einer Stellungnahme zu einer Beschwerde fest, die sich gegen zwei Berichte im mittlerweile eingestellten Nachrichtenmagazin «Facts» gewendet hatte. «Facts» hatte Ende August ... weiter lesen

