Dienstag
16.10.2007, 00:00
Der Tolggen im Reinheft der Schweizer Pressefreiheit
In der Schweiz gebe es «wirkliche Pressefreiheit» («genuine press freedom») allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Der Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Veröffentlichung «amtlicher geheimer Verhandlungen») und der analoge Artikel 106 im ... weiter lesen
In der Schweiz gebe es «wirkliche Pressefreiheit» («genuine press freedom») allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Der Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Veröffentlichung «amtlicher geheimer Verhandlungen») und der analoge Artikel 106 im Militärstrafgesetz würden dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention ... weiter lesen

