Freitag
07.03.2008, 00:00
Keine Informations-Beschränkung auf «Moneyhouse»
Auf der Internetseite von «Moneyhouse» dürfen auch in Zukunft alle aktuellen und veralteten Handelsregisterdaten zeitlich unbeschänkt publiziert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidg. Datenschutzbeauftragten abgewiesen, wie die Betreiberin ... weiter lesen
Auf der Internetseite von «Moneyhouse» dürfen auch in Zukunft alle aktuellen und veralteten Handelsregisterdaten zeitlich unbeschänkt publiziert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidg. Datenschutzbeauftragten abgewiesen, wie die Betreiberin von Moneyhouse, die Zuger Firma Itonex am Freitag mitteilte. Dort sind seit ... weiter lesen