Freitag
18.07.2008, 00:00
Freispruch für Journalisten wegen Amtsgeheimnisverletzung
Zwei Berner Journalisten haben keine Verletzung des Amtsgeheimnisses begangen, als sie 2004 ein internes Abstimmungsresultat des Regierungsrats publik machten. Das hat das Berner Obergericht entschieden und das Urteil am Freitag ... weiter lesen
Zwei Berner Journalisten haben keine Verletzung des Amtsgeheimnisses begangen, als sie 2004 ein internes Abstimmungsresultat des Regierungsrats publik machten. Das hat das Berner Obergericht entschieden und das Urteil am Freitag veröffentlicht. Es vertrat die Auffassung, dass in diesem Fall die ... weiter lesen