Samstag
26.07.2008, 00:00
Uefa vor Bundesverwaltungsgericht erfolglos
Obwohl die Fussball-Europameisterschaft längst vorbei ist, sind die Juristen noch immer mit Public Viewing beschäftigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für solche Grossanlässe auch künftig kein besonderer Tarif gilt. Mit ... weiter lesen
Obwohl die Fussball-Europameisterschaft längst vorbei ist, sind die Juristen noch immer mit Public Viewing beschäftigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für solche Grossanlässe auch künftig kein besonderer Tarif gilt. Mit seinem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigte es einen Entscheid der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und ... weiter lesen