Montag
27.10.2008, 00:00
Strafanzeige gegen Schweizer Fernsehen
Der Zürcher Tieranwalt Antoine Goetschel hat beim Zürcher Obergericht gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat rekurriert. Diese war nicht auf eine Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen (SF) wegen Tiermisshandlung eingetreten ... weiter lesen
Der Zürcher Tieranwalt Antoine Goetschel hat beim Zürcher Obergericht gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat rekurriert. Diese war nicht auf eine Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen (SF) wegen Tiermisshandlung eingetreten. Es geht um die SF-Sendung «Heimspiel» vom 29. August 2008. In der Sendung hatten Kandidaten mehrere Forellen in einem kleinen Becken von ... weiter lesen

