Mittwoch
29.04.2009, 00:00
Keine Einsicht in Einstellungsverfügung im Fall Nef
Im vergangenen August haben mehrere Redaktionen Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 23. Oktober 2007 in der Sache Roland Nef verlangt. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gewährt den Medien keine Einsicht in die ... weiter lesen
Im vergangenen August haben mehrere Redaktionen Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 23. Oktober 2007 in der Sache Roland Nef verlangt. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gewährt den Medien keine Einsicht in die Verfügung, wie die Behörde am Mittwoch bekannt gab. Gegen den ehemaligen Armeechef war eine Strafuntersuchung wegen Nötigung und weiterer Delikte zum Nachteil ... weiter lesen

