Mittwoch
25.03.2009, 00:00
Amtsgeheimnisverletzung im Fall Tinner bleibt unentdeckt
Dem ausserordentlichen Bundesstaatsanwalt Pierre Cornu, der bei der Aktenvernichtung im Fall Tinner untersucht hat, wer das Amtsgeheimnis verletzt haben könnte, ist es nicht gelungen, herauszufinden, welche Beamte oder Journalisten allenfalls ... weiter lesen
Dem ausserordentlichen Bundesstaatsanwalt Pierre Cornu, der bei der Aktenvernichtung im Fall Tinner untersucht hat, wer das Amtsgeheimnis verletzt haben könnte, ist es nicht gelungen, herauszufinden, welche Beamte oder Journalisten allenfalls gegen das Gesetz verstossen haben. Er habe darum das «Verfahren gegen unbekannt gemäss Art. 106 des Bundesgesetzes über die ... weiter lesen