Donnerstag
11.06.2009, 00:00
Keine Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz
Eine Strafverfügung gegen den Leiter des Rechtsdienstes des Schweizer Fernsehens ist vom Bezirksgericht Zürich am Donnerstag aufgehoben worden. Der Leiter des Rechtsdienstes ist vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz ... weiter lesen
Eine Strafverfügung gegen den Leiter des Rechtsdienstes des Schweizer Fernsehens ist vom Bezirksgericht Zürich am Donnerstag aufgehoben worden. Der Leiter des Rechtsdienstes ist vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz freigesprochen worden. Das Statthalteramt des Bezirkes Zürich hatte ihn vor einem Jahr zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt, wegen eines ... weiter lesen