Dienstag
22.09.2009, 00:00
Einseitige Berichterstattung ist erlaubt
Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde nicht eingetreten, die sich gegen die «Riehener Zeitung» gerichtet hatte. Der Beschwerdeführer hatte der Zeitung vorgeworfen, ein «reines Propagandablatt der Gemeindebehörden» zu sein ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde nicht eingetreten, die sich gegen die «Riehener Zeitung» gerichtet hatte. Der Beschwerdeführer hatte der Zeitung vorgeworfen, ein «reines Propagandablatt der Gemeindebehörden» zu sein. So berichte die Zeitung «überhaupt nicht oder höchst einseitig» über ein von den ... weiter lesen

