Mittwoch
06.01.2010, 00:00
Presserat: Journalisten müssen nicht immer ihren Beruf nennen
Journalisten sind nicht verpflichtet, ihren Beruf zu nennen, wenn sie allgemein zugängliche Informationen einholen. Der Presserat hat eine Beschwerde der Odermatt-Walter-Universität gegen die «Zentralschweiz am Sonntag» abgewiesen. Diese hatte sich ... weiter lesen
Journalisten sind nicht verpflichtet, ihren Beruf zu nennen, wenn sie allgemein zugängliche Informationen einholen. Der Presserat hat eine Beschwerde der Odermatt-Walter-Universität gegen die «Zentralschweiz am Sonntag» abgewiesen. Diese hatte sich über einen Bericht der «Zentralschweiz am Sonntag» beschwert.
Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme vom Mittwoch zum ... weiter lesen

