Freitag
09.04.2010, 00:00
«Hier macht der Zürcher Regierungsrat Kampagne gegen `Surprise`»
Am Donnerstagmorgen verschickte die Staatskanzlei Zürich eine Medienmitteilung, worin sie den regierungsrätlichen Segen fürs «Surprise»-Verkaufsverbot verkündet. Somit dürfen Asylbewerber mit dem Aufenthaltsstatus N (Asylsuchende) oder F (vorläufig Aufgenommene) keine ... weiter lesen
Am Donnerstagmorgen verschickte die Staatskanzlei Zürich eine Medienmitteilung, worin sie den regierungsrätlichen Segen fürs «Surprise»-Verkaufsverbot verkündet. Somit dürfen Asylbewerber mit dem Aufenthaltsstatus N (Asylsuchende) oder F (vorläufig Aufgenommene) keine Zeitungen mehr verkaufen. «Nach kantonaler Praxis kommt die Genehmigung eines Beschäftigungsprogramms dann in ... weiter lesen

