Donnerstag
21.10.2010, 00:00
Bundesgericht gewährt Einsicht in Einstellungsverfügung von Roland Nef
Das jahrelange juristische Hickhack um Akteneinsicht im Fall Roland Nef ist zugunsten der Journalisten entschieden worden. Das Bundesgericht hat eine Klage des ehemaligen Armeechefs Roland Nef gegen Axel Springer Schweiz ... weiter lesen
Das jahrelange juristische Hickhack um Akteneinsicht im Fall Roland Nef ist zugunsten der Journalisten entschieden worden. Das Bundesgericht hat eine Klage des ehemaligen Armeechefs Roland Nef gegen Axel Springer Schweiz, die Weltwoche Verlags AG, Dominique Strebel und Alex Baur und weitere Beteiligte abgewiesen.
Die Journalisten, vertreten durch den ... weiter lesen

