Donnerstag
17.03.2011, 08:15
Deutsches Parlamentsfernsehen ist rechtswidrig
Das Fernsehen des Deutschen Bundestages ist in seiner aktuellen Form nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ein Rundfunkangebot. Damit bedürfte es einer rundfunkrechtlichen ... weiter lesen
Das Fernsehen des Deutschen Bundestages ist in seiner aktuellen Form nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ein Rundfunkangebot. Damit bedürfte es einer rundfunkrechtlichen Zulassung, die allerdings aus Sicht der ZAK nicht erteilt werden kann, da der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist. Dieses Beratungsergebnis hat der ZAK-Vorsitzende, Thomas Fuchs, am Mittwoch dem Präsidenten des Deutschen Bundestages sowie dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder mitgeteilt.
«Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemässe Art und Weise zu informieren», sagte Thomas Fuchs. Derzeit gebe es aber keine ... weiter lesen

