Freitag
15.04.2011, 09:58
Switch wehrt sich gegen Bakom-Verfügung
Mit Verfügung vom 11. April hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) als Aufsichtsbehörde die von ihr mit der Registrierung von .ch- und .li-Domainnamen beauftragte Stiftung Switch verpflichtet ... weiter lesen
Mit Verfügung vom 11. April hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) als Aufsichtsbehörde die von ihr mit der Registrierung von .ch- und .li-Domainnamen beauftragte Stiftung Switch verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus nicht mehr länger bevorzugt zu behandeln. «Switch kann die Schlussfolgerungen des Bundesamtes für Kommunikation nicht nachvollziehen und erwägt daher, die Verfügung anzufechten», teilte die Stiftung am Donnerstag mit. Switch zeigte sich über diese Beurteilung erstaunt, denn sowohl das Handelsgericht Zürich als auch die Wettbewerbskommission (Weko) hätten keine Nachteile für die Hosting-Provider und kein unzulässiges Verhalten durch Switch festgestellt.
«Der Verweis zur Tochtergesellschaft Switchplus erfolgt auf der Webseite www.switch.ch. Die vom Bakom delegierte Tätigkeit der Registrierung von Domainnamen erbringt Switch unter www.nic.ch», zeigte Switch auf. Und auf dieser Internetplattform würden alle Marktteilnehmer gleichwertig, transparent und diskriminierungsfrei dargestellt. Eine ... weiter lesen