Freitag
11.11.2011, 11:44
Hamburger Datenschützer droht Facebook mit Busse
Facebook ist der Aufforderung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die automatische Gesichtserkennung in Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen zu gestalten, nicht nachgekommen. Der Datenschützer ... weiter lesen
Facebook ist der Aufforderung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die automatische Gesichtserkennung in Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen zu gestalten, nicht nachgekommen. Der Datenschützer fasst nun die Einleitung rechtlicher Schritte ins Auge.
Durch die automatische Gesichtserkennung kann Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen. Voraussetzung dafür ist eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert sind. Facebook hat diese Funktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen.
«Ein rechtmässiger Einsatz der Gesichtserkennungssoftware bei Facebook erfordert die freiwillige Einwilligung ... weiter lesen

