Mittwoch
24.08.2011, 10:05
HIV-Patient erkennbar: Presserat tadelt «Thuner Tagblatt»
Im Januar 2011 berichtete das «Thuner Tagblatt» über die IV-Beschwerde eines Berufsmannes aus der Region, der wegen einer HIV-Infektion sein Geschäft aufgab. Die Aidshilfe Schweiz, die den Mann betreute ... weiter lesen
Im Januar 2011 berichtete das «Thuner Tagblatt» über die IV-Beschwerde eines Berufsmannes aus der Region, der wegen einer HIV-Infektion sein Geschäft aufgab. Die Aidshilfe Schweiz, die den Mann betreute, beanstandete beim Presserat, jede Person, die ihren Klienten kenne, könne aufgrund des Berichts Rückschlüsse ziehen. Der Presserat urteilte am Dienstag: «Auch wenn ein Artikel lauter Angaben enthält, die für das Verständnis der Leserschaft wichtig sind, ist bei höchstpersönlichen Informationen, beispielsweise bei der Erwähnung einer HIV-Infektion, darauf zu achten, dass der Betroffene aufgrund der Berichterstattung nicht für Personen erkennbar ist, die davon bisher keine Kenntnis hatten», so der Presserat in seiner Stellungsnahme.
Das «Thuner Tagblatt» hatte argumentiert, der Bericht sei sorgfältig und zurückhaltend formuliert und der Betroffene sei aufgrund der Berichts kaum über seine näheres familiäres und soziales Umfeld hinaus erkennbar. Dies anerkannte zwar der Presserat. Doch je persönlicher und ... weiter lesen