Montag
05.09.2011, 22:37
Weko will Glasfaserkooperationen nicht einfach durchwinken
Die Verträge zu den Glasfaserkooperationen zwischen Swisscom und den Elektrizitätswerken der Städte Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich enthalten gemäss Wettbewerbskommission «harte Kartellabreden», die ... weiter lesen
Die Verträge zu den Glasfaserkooperationen zwischen Swisscom und den Elektrizitätswerken der Städte Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich enthalten gemäss Wettbewerbskommission «harte Kartellabreden», die nicht im Voraus sanktionsbefreit werden könnten. Eine Befreiung vom Sanktionsrisiko lasse das Kartellgesetz in diesem Falle nicht zu. Ausnahmen von der Anwendung des Kartellgesetzes zu gewähren, liege nicht in der Kompetenz der Weko. «Dies kann nur auf dem Weg der Gesetzgebung erreicht werden», teilte die Wettbewerbskommission mit. Dies sei das Ergebnis einer vertieften Analyse, die das Sekretariat der Weko am Montag abgeschlossen habe.
Die Kooperationen an sich will die Weko nicht verbieten, allerdings würden die Unternehmen Sanktionen riskieren, falls die Umsetzung ihrer Projekte den Wettbewerb beeinträchtige. Anzeigen von Konkurrenten deuteten bereits ... weiter lesen