Freitag
23.12.2011, 08:08
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des ehemaligen Ki.Ka-Herstellungsleiters
Das Urteil gegen einen früheren Manager des Kinderkanals Ki.Ka ist rechtskräftig. Der deutsche Bundesgerichtshof hat die vom ehemaligen Herstellungsleiter eingereichte Revision als «unbegründet» verworfen. Dieser hatte ... weiter lesen
Das Urteil gegen einen früheren Manager des Kinderkanals Ki.Ka ist rechtskräftig. Der deutsche Bundesgerichtshof hat die vom ehemaligen Herstellungsleiter eingereichte Revision als «unbegründet» verworfen. Dieser hatte sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Erfurt gewandt, welches ihn am 5. Juli 2011 wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue in 48 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der heute 44-jährige Angeklagte seit dem Jahr 1996 als angestellter Herstellungsleiter beim Kinderkanal, einem Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF unter der Federführung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem die betriebswirtschaftliche Betreuung sämtlicher Programmproduktionen und sonstiger Betriebsvorgänge. Daneben war er berechtigt ... weiter lesen