Mittwoch
25.01.2012, 11:00
Leserbriefschreiber sollten identifizierbar sein
Als das «St. Galler Tagblatt» einen Leserbrief des Vereins «Aktion gegen Fluglärm Altenrhein» (AgF) samt Namen und Adresse des Präsidenten abgedruckt hat, hat es gemäss Presserat richtig ... weiter lesen
Als das «St. Galler Tagblatt» einen Leserbrief des Vereins «Aktion gegen Fluglärm Altenrhein» (AgF) samt Namen und Adresse des Präsidenten abgedruckt hat, hat es gemäss Presserat richtig gehandelt. Der Medienverantwortliche hatte sich im Namen des Vereins beim Presserat beschwert, es könne «durchaus sein, dass der Präsident gegen eine Medienmitteilung oder für einen anderen Text gewesen ist und einen Mehrheitsbeschluss zu vollziehen hatte».
«Es ist doch gerade Sinn des Pressediensts einer politischen Organisation, dass man die Namen der Verantwortlichen nicht nennen muss. Nicht zuletzt, weil sonst gegen einzelne Leute Sanktionen verhängt werden könnten», hiess es in der Beschwerde.
Der Presserat rief aber in Erinnerung, dass die Zeichnung sowohl bei herkömmlichen Leserbriefen als auch bei Online-Kommentaren «gerade auch aus Sicht des Publikums ... weiter lesen