Donnerstag
16.02.2012, 16:05
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Axel Springer darf doch
Spät kommt der Widerruf, doch er kommt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit einem Urteil vom 15. Februar die Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vom ... weiter lesen
Spät kommt der Widerruf, doch er kommt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit einem Urteil vom 15. Februar die Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vom 15. Mai 2006 für rechtswidrig erklärt, mit der diese den Antrag von Axel Springer auf Erteilung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG im Jahre 2005/06 abgewiesen hatte.
Die BLM war bei ihrer Entscheidung rechtlich an eine Vorentscheidung der KEK (Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) gebunden. Die KEK war zu der Einschätzung gelangt, dass ... weiter lesen