Mittwoch
19.09.2012, 19:30
«Tages-Anzeiger Online» durfte Blochers Villa zeigen
Die Onlineausgabe des «Tages-Anzeigers» hat die Privatsphäre von Christoph Blocher durch die Veröffentlichung eines Fotos seiner Villa nicht verletzt. Der Presserat hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.
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Die Onlineausgabe des «Tages-Anzeigers» hat die Privatsphäre von Christoph Blocher durch die Veröffentlichung eines Fotos seiner Villa nicht verletzt. Der Presserat hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.
Im Rahmen der Berichterstattung über die Hausdurchsuchung, welche die Staatsanwaltschaft Zürich wegen der «Affäre Hildebrand» bei Christoph Blocher durchgeführt hatte, veröffentlichte «Tages-Anzeiger Online» am 23. März eine Bildstrecke mit dem Titel «Hausdurchsuchung bei Blocher». Zu sehen war unter anderem ein Bild von Blochers Anwesen in Herrliberg.
Gegen diese Veröffentlichung wurde beim Presserat Beschwerde eingereicht: Die Abbildung der Villa, so argumentierte ... weiter lesen

