Dienstag
05.06.2012, 22:27
Presserat: Todesnachricht ja, Namensnennung nein
Eine Zeitung darf den Tod eines Menschen publizieren, selbst wenn die Todesnachricht noch nicht öffentlich ist, befand der Presserat; problematisch sei hingegen die Identifizierung des Unfallopfers durch Bild und Namensnennung ... weiter lesen
Eine Zeitung darf den Tod eines Menschen publizieren, selbst wenn die Todesnachricht noch nicht öffentlich ist, befand der Presserat; problematisch sei hingegen die Identifizierung des Unfallopfers durch Bild und Namensnennung.
Der vom Presserat behandelte Fall betrifft eine 27-Jährige aus Baar, über deren Unfalltod («Bankerin aus Baar stirbt in den Tauchferien») «Blick» und «Blick am Abend» berichtet hatten. Der Artikel nannte die Frau mit dem Vornamen und dem Initial des Nachnamens und zeigte zudem ein Bild, worauf sich deren Familie beim Presserat ... weiter lesen