Sonntag
02.12.2012, 18:06
Neue Akkreditierungsverordnung für das Bundeshaus
Der Bundesrat hat am Freitag die «Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigungen zum Medienzentrum» verabschiedet. Sie regelt die Voraussetzungen, Zuständigkeiten ... weiter lesen
Der Bundesrat hat am Freitag die «Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigungen zum Medienzentrum» verabschiedet. Sie regelt die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren, die für die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus gelten. Die neue Verordnung des Bundesrats tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Wie bisher können Medienschaffende von der Bundeskanzlei akkreditiert werden, wenn sie im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen ... weiter lesen

