Dienstag
02.04.2013, 18:32
«NZZ am Sonntag» zieht Urteil gegen Journalisten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die «NZZ am Sonntag» zieht das Urteil des Bundesgerichtes gegen den Journalisten, der 2009 Informationen aus der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) veröffentlicht hatte, an den Europäischen ... weiter lesen
Die «NZZ am Sonntag» zieht das Urteil des Bundesgerichtes gegen den Journalisten, der 2009 Informationen aus der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) veröffentlicht hatte, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. «Mit ihrer Beschwerde am Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg will die `NZZ am Sonntag` die Frage klären, ob der vom Bundesgericht angewandte, rein formelle Geheimnisbegriff ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände und der Bedeutung der Information der Menschenrechtskonvention entspreche», heisst es in der Ausgabe vom Sonntag. «Die Zeitung hält die derzeitige Regelung für nicht haltbar.»
Der Journalist hatte im Artikel «Schelte für den Bundesanwalt» über Unstimmigkeiten zwischen der damaligen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf und ... weiter lesen

