Mittwoch
13.02.2013, 16:24
Presserat: «Tages-Anzeiger» durfte vorzeitig über PUK-Bericht schreiben
Der «Tages-Anzeiger» hatte im September 2010 aus dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zur BVK (PUK BVK) zitiert, bevor dieser öffentlich zugänglich war. Der Kantonsrat des Kantons Zürich reagierte ... weiter lesen
Der «Tages-Anzeiger» hatte im September 2010 aus dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zur BVK (PUK BVK) zitiert, bevor dieser öffentlich zugänglich war. Der Kantonsrat des Kantons Zürich reagierte auf mehrere Artikel von Arthur Rutishauser, die später auch in der «Weltwoche» zu einem Artikel führten, mit einer Strafanzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und einer Beschwerde beim Presserat.
Die Anzeige reichte der Kantonsrat wegen Amtsgeheimnisverletzung, Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen und Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung ein. Vor gut einem Jahr habe ein Zürcher Stadtrichter das öffentliche Interesse an der Berichterstattung höher gewichtet als das Interesse der ... weiter lesen

