Mittwoch
01.05.2013, 20:16
Presserat moniert bei der «Berner Zeitung» Verletzung der Anhörungspflicht
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Berner Zeitung» teilweise gutgeheissen. Sie stellte bei zwei Berichten je eine Verletzung der Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der ... weiter lesen
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Berner Zeitung» teilweise gutgeheissen. Sie stellte bei zwei Berichten je eine Verletzung der Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen) und einen Verstoss gegen die Ziffer 1 (Wahrheit) fest. Die Artikel «Rentnerin erhielt Besuch der Polizei» und «Im Krisenblock herrscht dicke Luft» erschienen im Mai und September 2012 in der «Berner Zeitung» und auf «Berner Zeitung Online».
In den Berichten ging es um einen Aargauer Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wird, bei Hausverwaltungen und Erbnachlässen im grossen Stil Geld veruntreut zu haben. Dieser wollte sich eigentlich nicht über die Artikel vom Mai und September beschweren, sondern bezog in seinem Schreiben auch Artikel aus dem ... weiter lesen

