Mittwoch
03.04.2013, 14:32
UBI hält Verwechslung von Israels Hauptstadt für keine «bewusste Parteinahme»
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hält einen Bericht von Radio DRS 1 trotz der Verwechslung der Hauptstadt Israels für sachgerecht. In einem Bericht ... weiter lesen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hält einen Bericht von Radio DRS 1 trotz der Verwechslung der Hauptstadt Israels für sachgerecht. In einem Bericht über die Gedenkveranstaltung, an der Zehntausende der Ermordung von Ministerpräsident Jizchak Rabin vor 17 Jahren gedachten, hatte der Moderator fälschlicherweise Tel Aviv statt Jerusalem als Hauptstadt genannt. Prompt wurde ihm das als Absicht ausgelegt, die politische Dimension des Versprechers aufgebauscht und eine Beschwerde bei der UBI deponiert.
Es habe es sich nicht um ein blosses Versehen gehandelt, sondern um eine bewusste Parteinahme gegen den Staat Israel hinsichtlich des im Nahostkonflikt umstrittenen Status von Jerusalem, der Hauptstadt von Israel, so der ... weiter lesen

