Donnerstag
02.05.2013, 15:40
Gerichtliche Zuständigkeit beim Streit zwischen Roger Schawinski und Hanspeter Lebrument geklärt
Das Verfahren, das Roger Schawinski wegen Persönlichkeitsverletzung und Verletzung gemäss Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Hanspeter Lebrument angestrebt hatte, kommt vor zwei verschiedene Gerichte. Das Bundesgericht ... weiter lesen
Das Verfahren, das Roger Schawinski wegen Persönlichkeitsverletzung und Verletzung gemäss Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Hanspeter Lebrument angestrebt hatte, kommt vor zwei verschiedene Gerichte. Das Bundesgericht habe entschieden, dass der Rechtsweg gegabelt werde, sagte Schawinski am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. «Das heisst, die Klage wegen UWG wird das Handelsgericht nochmals behandeln müssen, die Klage wegen Persönlichkeitsverletzung das Bezirksgericht.» Die Verhandlung vor Handelsgericht werde im August geführt.
Roger Schawinski war mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangt, nachdem die Zürcher Gerichte die Zuständigkeit abgelehnt hatten. «Die Klage wurde zuerst beim ... weiter lesen

