Samstag
22.06.2013, 23:45
Presserat dehnt die «Erklärung» auf Online-Medien aus
Der Presserat hat die Richtlinien zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» revidiert. Damit wird der Entwicklung im digitalen Bereich mehr Rechnung getragen. Unter anderem wurden ... weiter lesen
Der Presserat hat die Richtlinien zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» revidiert. Damit wird der Entwicklung im digitalen Bereich mehr Rechnung getragen. Unter anderem wurden die Richtlinie 5.2 (Leserbriefe) und 7.5 («Recht auf Vergessen») auf Online-Medien ausgeweitet. Die neuen Richtlinien treten am 1. Juli in Kraft.
Der Abschnitt 7.5 ist neu doppelt so lang. «Das `Recht auf Vergessen` gilt auch für Online-Medien und digitale Archive», steht in den überarbeiteten Richtlinien. «Redaktionen sollten auf begründetes Gesuch hin prüfen, ob sich eine nachträgliche Anonymisierung oder Aktualisierung eines elektronisch ... weiter lesen

