Mittwoch
26.03.2014, 22:40
ZDF ist dem Bundesverfassungsgericht zu staatsnah
Das ZDF hat zu viele staatsnahe und staatliche Mitglieder in den Aufsichtsgremien. Das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Rundfunkanstalt dazu verurteilt, beim Anteil staatsnaher Personen «die verfassungsrechtlich erlaubte ... weiter lesen
Das ZDF hat zu viele staatsnahe und staatliche Mitglieder in den Aufsichtsgremien. Das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Rundfunkanstalt dazu verurteilt, beim Anteil staatsnaher Personen «die verfassungsrechtlich erlaubte Grenze von einem Drittel» einzuhalten.
Als staatsnahe und staatliche Mitglieder, die jetzt in den Gremien sitzen, zählt das Bundesverwaltungsgericht die 16 Vertreter der Länder, die 3 Vertreter des Bundes, die 12 Vertreter der politischen ... weiter lesen
