Mittwoch
10.09.2014, 06:20
Krankenkassen dürfen sich gegen Einheitskrankenkasse einsetzen
Sofern sie nach den Grundsätzen der Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit informieren, dürfen die Krankenkassen gegenüber ihren Kunden Stellung zur geplanten Einheitskrankenkasse beziehen. Dies, weil sie ... weiter lesen
Sofern sie nach den Grundsätzen der Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit informieren, dürfen die Krankenkassen gegenüber ihren Kunden Stellung zur geplanten Einheitskrankenkasse beziehen. Dies, weil sie von der Vorlage stark betroffen sind. So entschied das Bundesgericht in Lausanne, wie es am Dienstag heisst.
Dabei müssen sich die Krankenkassen an die gleichen Regeln halten wie die Behörden, wenn diese in einen ... weiter lesen
