Donnerstag
11.12.2014, 08:11
Bundesgericht hebt Buchverkaufsverbot nicht auf
Das Lese-, Verkaufs- und Werbeverbot gegen das Buch «Bergsteigen im Flachland» des Berner Schriftstellers Urs Mannhart wird vom Bundesgericht nicht aufgehoben, da es sich beim Zürcher Handelsgerichtsurteil um einen ... weiter lesen
Das Lese-, Verkaufs- und Werbeverbot gegen das Buch «Bergsteigen im Flachland» des Berner Schriftstellers Urs Mannhart wird vom Bundesgericht nicht aufgehoben, da es sich beim Zürcher Handelsgerichtsurteil um einen sogenannten Zwischenentscheid handelt. Dagegen können die Bundesrichter in Lausanne nur vorgehen, wenn dem Kläger ein nicht wiedergutzumachender Nachteil entsteht. Diesen wiederum konnte der Schriftsteller Mannhart nicht aufzeigen.
Das ursprüngliche Lese-, Verkaufs- und Werbeverbot wurde im September 2014 vom österreichischen Reporter Thomas Brunnsteiner erwirkt, da er Passagen aus seinem Buch «Bis ins Eismeer» in Mannharts ... weiter lesen
