Donnerstag
30.04.2015, 11:22
Drohung gegen Facebook-Freunde ist keine «Schreckung der Bevölkerung»
Eine Drohung gegenüber Facebook-Freunden kann nicht unter dem Tatbestand «Schreckung der Bevölkerung» bestraft werden. Der Freundes- und Bekanntenkreis gilt nicht als «Bevölkerung», entschied das Bundesgericht in Lausanne ... weiter lesen
Eine Drohung gegenüber Facebook-Freunden kann nicht unter dem Tatbestand «Schreckung der Bevölkerung» bestraft werden. Der Freundes- und Bekanntenkreis gilt nicht als «Bevölkerung», entschied das Bundesgericht in Lausanne.
Das Gericht hob damit die Verurteilung eines Mannes durch das Obergericht des Kantons Zürich auf. Der Mann hatte sich am 22. März 2012 auf seinem Facebook-Profil erbost gegenüber den Leuten ... weiter lesen
