Mittwoch
23.11.2016, 10:15
Swissness-Markenschutz mit 71 Ausnahmen
Im Januar tritt das Swissness-Regelwerk in Kraft. Es schreibt vor, dass Lebensmittel nur noch dann als «schweizerisch» angepriesen werden dürfen, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus ... weiter lesen
Im Januar tritt das Swissness-Regelwerk in Kraft. Es schreibt vor, dass Lebensmittel nur noch dann als «schweizerisch» angepriesen werden dürfen, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz kommen.
Auch die Swissness-Regel hat, wie jede Regel, ihre ... weiter lesen