Freitag
22.11.2024, 17:30
«Magazin»: Teilerfolg für Anuschka Roshani vor Arbeitsgericht
Die ehemalige Redaktorin des «Magazins» von Tamedia, Anuschka Roshani, hat vor dem Zürcher Arbeitsgericht teilweise recht bekommen.
Die Richter hoben die Kündigung auf, hiessen aber weder das Begehren ... weiter lesen
Die ehemalige Redaktorin des «Magazins» von Tamedia, Anuschka Roshani, hat vor dem Zürcher Arbeitsgericht teilweise recht bekommen.
Die Richter hoben die Kündigung auf, hiessen aber weder das Begehren um Feststellung von Rechtsverletzungen noch das Genugtuungsbegehren gut, wie aus ... weiter lesen