Mittwoch
24.01.2001, 00:00
«n-tv» darf Gerichtsverhandlungen nicht filmen
Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen bleiben in Deutschland ausnahmslos verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil die Beschwerde des Nachrichtensenders «n-tv» abgewiesen. Durch weiter lesen
Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen bleiben in Deutschland ausnahmslos verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil die Beschwerde des Nachrichtensenders «n-tv» abgewiesen. Durch ... weiter lesen

