Freitag
04.05.2001, 00:00
Presserat: Keine Pflicht zu objektiver Berichterstattung
Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» (BaZ) ab. Für Medienschaffende bestehe keine Pflicht zu einer objektiven Berichterstattung; sie können auch einseitig und weiter lesen
Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» (BaZ) ab. Für Medienschaffende bestehe keine Pflicht zu einer objektiven Berichterstattung; sie können auch einseitig und ... weiter lesen

