Dienstag
26.06.2001, 00:00
Presserat: Beschwerde gegen «Computerworld» teilweise gutgeheissen
Bevor schwere Vorwürfe gegen einen leitenden Angestellten einer Firma publiziert werden, genügt es nicht, einen Vertreter des Mutterhauses anzuhören. Der Direktbetroffene müsse persönlich mit den Vorwürfen weiter lesen
Bevor schwere Vorwürfe gegen einen leitenden Angestellten einer Firma publiziert werden, genügt es nicht, einen Vertreter des Mutterhauses anzuhören. Der Direktbetroffene müsse persönlich mit den Vorwürfen ... weiter lesen

