Dienstag
27.11.2001, 00:00
Presserat: Sperrfrist darf nicht übergangen werden
Das Westschweizer Fernsehen TSR hätte sich nicht stillschweigend über eine gesetzte Sperrfrist hinwegsetzen dürfen. Der Schweizer Presserat hat eine entsprechende Beschwerde des Lausanner Unternehmens André & Cie. gutgeheissen. Die weiter lesen
Das Westschweizer Fernsehen TSR hätte sich nicht stillschweigend über eine gesetzte Sperrfrist hinwegsetzen dürfen. Der Schweizer Presserat hat eine entsprechende Beschwerde des Lausanner Unternehmens André & Cie. gutgeheissen. Die ... weiter lesen

