Dienstag
29.01.2002, 00:00
Private Auseinandersetzungen gehören nicht in die Zeitung
Journalisten und Journalistinnen dürfen ihre Funktion nicht dazu ausnützen, eine private Auseinandersetzung öffentlich auszutragen. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Uster und Züri Oberland Nachrichten» gutgeheissen. Wenn eine Redaktion ... weiter lesen
Journalisten und Journalistinnen dürfen ihre Funktion nicht dazu ausnützen, eine private Auseinandersetzung öffentlich auszutragen. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Uster und Züri Oberland Nachrichten» gutgeheissen. Wenn eine Redaktion ein ... weiter lesen

