Freitag
23.11.2001, 00:00
Mobilfunkantenne von Orange kann gebaut werden
Das Bundesgericht hat entschieden: Beschwerden gegen Mobilfunkantennen müssen nur dann öffentlich verhandelt werden, wenn eine Überschreitung der Strahlungsgrenzwerte auf dem eigenen Grundstück geltend gemacht wird. weiter lesen
Das Bundesgericht hat entschieden: Beschwerden gegen Mobilfunkantennen müssen nur dann öffentlich verhandelt werden, wenn eine Überschreitung der Strahlungsgrenzwerte auf dem eigenen Grundstück geltend gemacht wird. ... weiter lesen