Dienstag
22.01.2002, 00:00
Presserat lehnt Beschwerde gegen «20 Minuten» ab
Wer an einer öffentlichen Kundgebung teilnimmt, muss damit rechnen, dass die Medien über diesen Anlass mit identifizierbaren Bildern berichten. Deren Veröffentlichung darf ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Zu diesem ... weiter lesen
Wer an einer öffentlichen Kundgebung teilnimmt, muss damit rechnen, dass die Medien über diesen Anlass mit identifizierbaren Bildern berichten. Deren Veröffentlichung darf ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Zu diesem Schluss ist der ... weiter lesen