Mittwoch
24.04.2002, 00:00
Bundesrat erlaubt «elektronische Buchführung»
Geschäftsbücher, Geschäftskorrespondenz und Belege können vom 1. Juni an auch elektronisch geführt und aufbewahrt werden. Der Bundesrat hat eine ensprechende Revision des Obligationenrechts weiter lesen
Geschäftsbücher, Geschäftskorrespondenz und Belege können vom 1. Juni an auch elektronisch geführt und aufbewahrt werden. Der Bundesrat hat eine ensprechende Revision des Obligationenrechts ... weiter lesen