Dienstag
18.06.2002, 00:00
Beschwerde gegen «Obersee Nachrichten» gutgeheissen
Die Nennung des vollen Namens und der Abdruck eines Fotos einer verurteilten Mörderin mit ihren beiden minderjährigen Töchtern in einem Bericht über den ersten Hafturlaub der Mutter verletzt die Privatsphäre ... weiter lesen
Die Nennung des vollen Namens und der Abdruck eines Fotos einer verurteilten Mörderin mit ihren beiden minderjährigen Töchtern in einem Bericht über den ersten Hafturlaub der Mutter verletzt die Privatsphäre der beiden Mädchen. Dies gilt selbst dann, wenn ... weiter lesen

