Mittwoch
22.05.2002, 00:00
Der Rechthaber geht nach Lausanne, bis . . .
Ein Basler Journalist, der sich das Recht auf Grundbucheinsicht gerichtlich erstritten hat, muss für die erhaltenen Auskünfte jetzt auch zahlen. Wohl zu Recht: Denn laut Bundesgericht spielt es keine Rolle ... weiter lesen
Ein Basler Journalist, der sich das Recht auf Grundbucheinsicht gerichtlich erstritten hat, muss für die erhaltenen Auskünfte jetzt auch zahlen. Wohl zu Recht: Denn laut Bundesgericht spielt es keine Rolle, dass ihm die Informationen nichts genützt haben ... weiter lesen