Dienstag
04.06.2002, 00:00
Presserat heisst Beschwerde gegen «Le Nouvelliste» gut
Anonyme Anschuldigungen dürfen nicht veröffentlicht werden, auch wenn der Beschuldigte angehört wird. Zu diesem Schluss ist der Schweizer Presserat gekommen und hat deshalb eine Beschwerde gegen «Le Nouvelliste» gutgeheissen. Die ... weiter lesen
Anonyme Anschuldigungen dürfen nicht veröffentlicht werden, auch wenn der Beschuldigte angehört wird. Zu diesem Schluss ist der Schweizer Presserat gekommen und hat deshalb eine Beschwerde gegen «Le Nouvelliste» gutgeheissen. Die Walliser Tageszeitung hat ... weiter lesen