Dienstag
03.12.2002, 00:00
Presserat: Beschwerde gegen «Tribune de Genève» abgewiesen
Wesentliche Informationselemente dürfen in der Medienberichterstattung nicht unterschlagen werden. Das muss aber nicht heissen, dass in jedem Artikel alle Informationen vorhanden sein müssen. Zu diesem Schluss ist der Schweizer Presserat ... weiter lesen
Wesentliche Informationselemente dürfen in der Medienberichterstattung nicht unterschlagen werden. Das muss aber nicht heissen, dass in jedem Artikel alle Informationen vorhanden sein müssen. Zu diesem Schluss ist der Schweizer Presserat gelangt. Auch ein ... weiter lesen

